Achtung Feuerwehrzufahrt!

Jeder von uns kann als Verkehrsteilnehmer, zu Hause, bei Freizeitaktivitäten oder in der Arbeit in die Situation kommen, auf schnelle Hilfe von Feuerwehr und Rettungsdienst angewiesen zu sein. Rücksichtslos und unbedacht abgestellte Kraftfahrzeuge können dazu führen, dass äußerst wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben oder bedeutenden Sach-werten verloren geht. Wo vielleicht noch ein Auto durchkommt, kann es für die großen Feu-erwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge schon viel zu eng sein. Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 2,60 Meter muss vorhanden sein.

 

Die Straßenverkehrsordnung sieht daher vor, ganze Straßenstrecken und Bereiche vor speziellen Objekten, wie z. B. Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, aber auch vor Wohnanlagen als Einsatzflächen zum Brandschutz und als Rettungswege auszuweisen. Sie werden durch eine besondere Verkehrsbeschilderung geschützt.Wer sein Fahrzeug in diesen als Feuerwehrzufahrt oder Rettungsweg gekennzeichneten Straßen abstellt, muss neben einem Verwarnungsgeld bis zu 35 EUR zusätzlich mit einer kostenpflichtigen  Abschleppung rechnen. Der  Einsatzfall für Feuerwehr oder Rettungsdienste ist dafür nicht notwendig. Allein die Gefährdung, die von dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug ausgeht, reicht bereits aus, den Abschleppwagen kommen zu lassen. Werden aber Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge auf ihrem Weg zu einem Einsatz durch parkende Fahrzeuge behindert, droht ein Bußgeld von 40 EUR und der Eintrag von 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

 

Folgende Beschilderungsvarianten sind möglich:

Der Freistaat Bayern sieht  die Verwendung des Schildes nach DIN 4066 in der obigen Form vor. Neben der Form mit rotem Rand und schwarzer Schrift muss in jedem Fall auch die anordnende Gemeinde zu erkennen sein.
Der Freistaat Bayern sieht die Verwendung des Schildes nach DIN 4066 in der obigen Form vor. Neben der Form mit rotem Rand und schwarzer Schrift muss in jedem Fall auch die anordnende Gemeinde zu erkennen sein.

 

Haltverbot (Zeichen 283) mit Zusatzschild Feuerwehranfahrtszone, Rettungsweg oder Feuerwehrzufahrt: Der Verbotsbereich ergibt sich aus den örtlichen Besonderheiten. Ist eine dieser Beschilderungen vorhanden, sind Halten und Parken dort unzulässig.

 

Stellen Sie Ihr Fahrzeug niemals verbotswidrig ab, auch wenn Sie nur "eine Minute" weg sind. Eine Minute länger im Feuer, Brandrauch oder bei einem Herzinfarkt kann tödlich sein!

 

 

Viele nützliche Tipps zum Thema richtiges Parken und "Weg frei für die Feuerwehr" finden Sie unter anderem auf den Seiten von Motor-Talk.