Dachaufsetzer: Feuerwehr im Einsatz

Sie warten am Leonrodplatz auf Ihren Bus, sind gerade in der Luitpoldspraße unterwegs oder schlendern gemütlich über den Residenzplatz… Plötzlich fahren in kurzen Abständen mehrere Privatfahrzeuge mit eingeschalteter Warnblinkanlage und einem gelben Dachaufsetzer vorbei, der die Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“ trägt und biegen an der nächsten Abzweigung Richtung Feuerwehrgerätehaus ab.

 

Da die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr nach einer Alarmierung schnellstmöglich an der Einsatzstelle eintreffen müssen, nehmen sie auf dem Weg zum Gerätehaus mit ihren Privat-PKWs in der Regel Sonderrechte in Anspruch, die ihnen nach § 35 der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zustehen. Er gestattet die Missachtung der Straßenverkehrsordnung in einem gewissen Rahmen. Beispiele hierfür sind das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Parken im Halteverbot, ja sogar das Überfahren einer roten Ampel wäre möglich, allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Um den anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass sich ein Privatfahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz befindet, werden oftmals magnetische Dachaufsetzer – meist in gelber Farbe – eingesetzt. Über ihre Verwendung gibt es jedoch geteilte Meinungen. Viele Feuerwehren belächeln den Einsatz solcher Magnetschilder mit der Begründung, sie würden sowieso nichts nützen, da die Verkehrsteilnehmer nur Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn das sogenannte Wegerecht (§ 38 StVO) gewähren müssen und außerdem könnten sie zum Rasen verleiten. In Eichstätt wurden mit den Aufsetzern jedoch schon mehrfach positive Erfahrungen gemacht. Gerade an den Engstellen in der Ostenstraße und der Luitpoldstraße schafften Verkehrsteilnehmer bei vergangenen Einsätzen häufig freie Bahn oder erleichterten das Vorbeifahren bei hohem Verkehrsaufkommen.

 

Sollten Ihnen also Fahrzeuge mit Dachaufsetzern der Feuerwehr begegnen, würden sich die Feuerwehrkameraden freuen, wenn Sie den Weg frei machen oder Vorfahrt gewähren. Selbstverständlich sind Sie dazu nicht verpflichtet, denn die eingesetzten Dachaufsetzer haben – wie bereits angedeutet – im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich keinerlei Bedeutung. Vor allem der Hilfeersuchende wird es Ihnen aber danken! Vielleicht sind es ja sogar einmal Sie, die schnellstmöglich kompetente Hilfe Ihrer Feuerwehr erwarten!