Sondersignal im Straßenverkehr

Bildquelle: ADAC Deutschland
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Begegnet Ihnen im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann sind die Einsatzkräfte egal welcher Behörde oder Hilfsorganisation in höchster Eile. Meist ist der gemeldete Notfall nicht weit entfernt, doch die erste Lagemeldung des Hilfeersuchenden lässt Schlimmeres erahnen. Unter welchen Umständen dürfen diese Sondersignale und die damit verbundenen Sonder- und Wegerechte im Straßenverkehr eigentlich genutzt werden? Und wie verhalten Sie sich bei nahenden Fahrzeugen auf Alarmfahrt am besten, damit die Hilfe schnellstmöglich dort ankommt, wo sie benötigt wird? Welches sind Ihre Rechte und Pflichten als Verkehrsteilnehmer?

Die Antwort auf obige Fragen liefern zwei Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die §§ 35 und 38 StVO besagen nämlich, dass Feuerwehr und Rettungsdienst unter bestimmten Voraussetzungen mit Blaulicht und Signalhorn fahren und die damit verbundenen Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen. Worin besteht hierbei der Unterschied?

Die Sonderrechte erlauben zum Beispiel das vorsichtige Überfahren roter Ampeln, das Überschreiten des Tempolimits, das Halten oder Parken im Haltverbot, das Befahren der Gegenfahrbahn. Ihrer bedienen sich aber nicht nur Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal, sondern auch die alarmierten Einsatzkräfte sämtlicher Hilfsorganisationen auf dem Weg zu ihren Gerätehäusern, angeforderte Ärzte in Zivilfahrzeugen sowie Fahrzeuge zum Straßenbau, der Straßenreinigung oder der Müllabfuhr.

Das Wegerecht hingegen können und dürfen nur Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal nutzen. Das Wegerecht ist eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung, die Anspruch auf sofortige Befolgung hat. Dazu darf der Verkehrsteilnehmer auch kleinere Verkehrsverstöße begehen, wie zum Beispiel das Ausweichen auf den Gehweg, solange dadurch keine Gefährdung Dritter entsteht und anderweitig keine freie Bahn geschaffen werden kann. Auch Fußgänger sind betroffen und haben geeignet Platz zu machen.

Der Einsatz des Blaulichts und des Martinshorn ist dann erlaubt, wenn Menschen in Lebensgefahr gerettet werden müssen, bedeutende Sachwerte bedroht sind oder eine Umweltgefährdung gegeben ist.

 

 

Schaffen Sie den Helfern daher bitte immer unverzüglich freie Bahn!

 

Das ist einerseits nicht immer leicht, anderseits geraten viele Verkehrsteilnehmer beim Herannahen eines Einsatzfahrzeuges mit eingeschalteten Sondersignalanlagen regelrecht in Panik und reagieren unüberlegt und hektisch. Dadurch entstehen gefährliche Situationen, sowohl für den jeweiligen Fahrzeuglenker als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer und die Einsatzkräfte. Einige Autofahrer legen Vollbremsungen hin, andere fahren einfach weiter bis man sie eingeholt hat und halten dann erst an einer Stelle, an der das Überholen absolut unmöglich ist…

 

Wie verhält man sich jetzt richtig,

 

was muß man beachten,

 

was sollte man nicht tun,

 

… wenn Ihnen das nächste Mal ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn begegnet oder hinter Ihnen fährt?

 

 

Innerorts gilt:

  • Ruhe bewahren!
  • Geschwindigkeit verlangsamen, damit das Einsatz-fahrzeug sie überholen kann!
  • Warten Sie etwas, denn meist folgen weitere Einsatzfahrzeuge!
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit dem Blinker oder suchen Sie mit ihrem Fahrzeug eine geeignete Haltebucht möglichst weit rechts!
  • An der roten Ampel: Bleiben Sie nicht vor der roten Ampel stehen, sondern fahren Sie langsam und unter größter Vorsicht in die Kreuzung ein, wenn sich ein Einsatzfahrzeug von hinten nähert! Achten Sie dabei aber immer auf den Eigenschutz! Da Sie kein Blaulicht besitzen und der Gegenverkehr Sie rechtzeitig erkennen muss, tasten Sie sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich! Das Einfahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern wird geduldet.

 

Außerorts gilt:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Geschwindigkeit verlangsamen, damit das Einsatzfahrzeug sie überholen kann! Nur an gut übersichtlichen Stellen ist es dem Einsatzfahrzeug möglich sicher zu überholen!
  • Überholen Sie keine langsam fahrenden Feuerwehr- oder Rettungswagen, Sie könnten in einen Unfall rasen!

 

Indem Sie diese Tipps beachten, helfen Sie nicht nur den Einsatzkräften, sondern vor allem denjenigen, die deren Hilfe erwarten!

 

Weitere Informationen und Abbildungen bietet Ihnen folgender Flyer des ADAC.