Sind die heimischen Weiher und Seen erst einmal von Eis bedeckt, dauert es nicht mehr lange, bis sich die ersten Spaziergänger, Wintersportler und Kinder auf die ausgedehnten Eisflächen wagen. So verlockend die Freizeitmöglichkeiten auf zugefrorenen Gewässern auch sein mögen, das Betreten von Eisflächen ist stets mit erheblichen Gefahren verbunden.
Dauer und Intensität des Frostes, Schneefall und Wind sowie gewässerspezifische Besonderheiten (Größe, Tiefe, Quellaufstöße, Wasservögel, Pflanzenbewuchs, etc.) bedingen die Tragfähigkeit der Eisdecke. Folglich ist es enorm schwer einzuschätzen, ob und an welchen Stellen des Gewässers die Eisschicht bereits trägt oder nicht.
Was genau sollte also beim Begehen zugefrorener Gewässer beachtet werden, um folgenschweren Eisunfällen vorzubeugen? Und welche Rettungsmaßnahmen kann man als Ersthelfer im Fall der Fälle einleiten? Die Feuerwehr Eichstätt klärt Sie im Folgenden darüber auf.
1. Allgemeines Verhalten
2. Verhalten im Notfall
3. Maßnahmen nach der Rettung
Die Überlebenszeit einer ins Eis eingebrochenen Person liegt bei einer angenommenen Wassertemperatur von 0°C unter 30 Minuten. Der Grund dafür ist eine starke und schnell voranschreitende Unterkühlung des Verunfallten (Körpertemperatur 33°C und geringer). Ist dieser Fall bereits eingetreten, so kann sich der Eingebrochene nicht mehr aktiv an seiner Rettung beteiligen. Die Blutzirkulation ist bereits auf den Körperkern reduziert worden, um wenigstens für die lebenswichtigen Organe eine entsprechende Temperatur aufrecht erhalten zu können. Um den Patienten nicht in Lebensgefahr zu bringen und einen sogenannten Bergungstod zu verhindern, bei dem kaltes Blut aus den Extremitäten in den Körperkern gelangt und zu Herzrhythmusstörungen führt, gelten bei der Betreuung des Verunglückten folgende Grundsätze:
Für Feuerwehrangehörige fasst folgendes Merkblatt die wichtigsten Einsatzgrundsätze bei einer Eisrettung zusammen. Die blau hinterlegten Textfelder bieten einen schnellen Überblick und sind besonders lesenswert!