Verhalten am gefrorenen Gewässer

Sind die heimischen Weiher und Seen erst einmal von Eis bedeckt, dauert es nicht mehr lange, bis sich die ersten Spaziergänger, Wintersportler und Kinder auf die ausgedehnten Eisflächen wagen. So verlockend die Freizeitmöglichkeiten auf zugefrorenen Gewässern auch sein mögen, das Betreten von Eisflächen ist stets mit erheblichen Gefahren verbunden.

Dauer und Intensität des Frostes, Schneefall und Wind sowie gewässerspezifische Besonderheiten (Größe, Tiefe, Quellaufstöße, Wasservögel, Pflanzenbewuchs, etc.) bedingen die Tragfähigkeit der Eisdecke. Folglich ist es enorm schwer einzuschätzen, ob und an welchen Stellen des Gewässers die Eisschicht bereits trägt oder nicht.

Was genau sollte also beim Begehen zugefrorener Gewässer beachtet werden, um folgenschweren Eisunfällen vorzubeugen? Und welche Rettungsmaßnahmen kann man als Ersthelfer im Fall der Fälle einleiten? Die Feuerwehr Eichstätt klärt Sie im Folgenden darüber auf.

 

1.  Allgemeines Verhalten

 

  • Gehen Sie nicht gleich an den ersten kalten Tagen aufs Eis!
  • Achten Sie auf Warnungen im Radio oder in der Zeitung!
  • Informieren Sie sich beim zuständigen Amt, ob das Eis bereits trägt! Bei anhaltender Frostlage werden Eisdecken meist ab einer Kerneisstärke von 10 cm für die allgemeine Benutzung durch die Bevölkerung freigegeben; bei Menschenansammlungen ab 15 cm, auf Bächen und Flüssen ab 20 cm.
  • Gehen Sie nie alleine aufs Eis!
  • Seien Sie stets vorsichtig und rechnen Sie immer mit Unwägbarkeiten! Die oben genannten Umwelteinflüsse können an manchen Stellen zu einer verzögerten Eisbildung führen!
  • Von Bächen oder Flüssen durchzogene Seen sind besonders unsicher! An den Ein- oder Ausflüssen kann innerhalb weniger Meter die Eisdicke deutlich variieren.
  • Bei Warmlufteinbrüchen verringert sich die Tragfähigkeit innerhalb von Stunden!
  • Sendet das Eis eindeutige Signale und Sie drohen einzubrechen, legen Sie sich flach aufs Eis und bewegen Sie sich vorsichtig auf demselben Weg zurück Richtung Ufer!
  • Häufig sind Kinder von Eisunfällen betroffen, da sie sich der Risiken noch nicht bewusst sind. Klären Sie Ihre Kinder deshalb über Gefahren und richtige Verhaltensweisen auf!
  • Wollen Sie selbst (als Besitzer oder Pächter eines Gewässers) die Eisdicke überprüfen, beachten Sie beim Messen, dass allein das Kerneis als tragfähig angenommen werden kann. Das Merkblatt Nr. 2.0/3 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt Ihnen dazu weitere hilfreiche Hinweise.

 

2. Verhalten im Notfall

 

  • Sofort Notruf 112 absetzen!
  • Sprechen Sie beruhigend auf den Betroffenen ein!
  • Gewicht verteilen und möglichst auf dem Bauch zur Unfallstelle bewegen!
  • Niemals ganz bis zur Einbruchstelle bewegen! Überwinden Sie die letzte Distanz zur eingebrochenen Person mit Hilfsmitteln wie einem starken Ast, einem Stück Holz, einer Jacke, einem Schlitten, einer Leiter oder einem anderen dienlichen Gegenstand!
  • Bei mehreren Helfern sollte eine Rettungskette gebildet werden! Dazu legen sich alle auf den Bauch und sichern sich untereinander mit einer Leine oder durch Festhalten.
  • Mit langen Stangen oder Leinen kann dem Verunfallten auch mit einem Sicherheitsabstand zur Einbruchstelle geholfen werden.
  • Bei aller Vorsicht ist Eile geboten! Der Verunglückte ist sehr schnell ausgekühlt, sodass er nicht mehr aktiv mithelfen kann oder sogar bewusstlos wird.

3. Maßnahmen nach der Rettung

 

Die Überlebenszeit einer ins Eis eingebrochenen Person liegt bei einer angenommenen Wassertemperatur von 0°C unter 30 Minuten. Der Grund dafür ist eine starke und schnell voranschreitende Unterkühlung des Verunfallten (Körpertemperatur 33°C und geringer). Ist dieser Fall bereits eingetreten, so kann sich der Eingebrochene nicht mehr aktiv an seiner Rettung beteiligen. Die Blutzirkulation ist bereits auf den Körperkern reduziert worden, um wenigstens für die lebenswichtigen Organe eine entsprechende Temperatur aufrecht erhalten zu können. Um den Patienten nicht in Lebensgefahr zu bringen und einen sogenannten Bergungstod zu verhindern, bei dem kaltes Blut aus den Extremitäten in den Körperkern gelangt und zu Herzrhythmusstörungen führt, gelten bei der Betreuung des Verunglückten folgende Grundsätze:

 

  • Verlangsamte Atmung, allmähliche Muskelstarre, nachlassendes Schmerzempfinden, zunehmende Müdigkeit und Bewusstlosigkeit sind Symptome für eine derart starke Unterkühlung!
  • Alle anschließenden Maßnahmen müssen deshalb sehr schonend erfolgen! Der Patient darf so wenig wie möglich bewegt und nur waagrecht transportiert werden!
  • Den Patient muss nun durch Aufschneiden der Kleidung entkleidet und in Decken gehüllt werden!
  • Es darf ihm keine aktive Wärme (z.B. durch heiße Getränke, eine Wärmflasche oder Massieren) zugeführt werden!
  • Er wird in die stabile Seitenlage verbracht und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut.
  • Bei vorhandener Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung muss trotz des Bewegungsverbots mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden!
  • War der Betroffene von Anfang an bei vollem Bewusstsein und konnte er sich aktiv an der Rettung beteiligen, dürfen ihm selbstverständlich warme Getränke ohne Alkohol verabreicht werden!
Eisrettung (Bild: Wasserwacht Eichstätt)
Eisrettung (Bild: Wasserwacht Eichstätt)
 

Für Feuerwehrangehörige fasst folgendes Merkblatt die wichtigsten Einsatzgrundsätze bei einer Eisrettung zusammen. Die blau hinterlegten Textfelder bieten einen schnellen Überblick und sind besonders lesenswert!