Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt


Alarmierende Stelle

Für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt ist die ILS (Integrierte Leitstelle) Ingolstadt verantwortlich. Diese Aufgabe übernahm sie im Jahr 2008 und ist seitdem für die Entgegennahme sämtlicher Notrufe aus der „Region 10“ (Landkreise Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen, Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) zuständig, die unter der Nummer 112 in ihrer Dienststelle auflaufen. Die in den Räumlichkeiten der Berufsfeuerwehr Ingolstadt untergebrachten Disponenten überwachen somit ein 2.848 km2 umfassendes Schutzgebiet mit einer Bevölkerungszahl von etwa 459.000 Einwohnern.

 

Zu den Aufgabenbereichen der Integrierten Leistelle Ingolstadt gehören neben der Entgegennahme von Hilfeersuchen

  • das Erstellen und Bewerten von Meldebildern sowie deren Disponierung,
  • die Alarmierung der für den Schadensfall benötigten Hilfsorganisationen,
  • die Feststellung und Beurteilung der Gesamtlage,
  • die Unterstützung der Einsatzleitung und
  • die Informierung bei Auskunftsersuchen.

Darüber hinaus treffen die diensthabenden Disponenten bei Bedarf einsatzvorbereitende Maßnah-men, führen die regelmäßigen Probealarme durch und übernehmen die Einsatzdokumentation.

 

Alarmierungsmittel

Funkmeldeempfänger der Feuerwehr Eichstätt
Funkmeldeempfänger der Feuerwehr Eichstätt

Die Wahl der Alarmierungsmittel ist nicht beliebig, sondern wird durch die Alarmierungs-bekanntmachung des Bayerischen Staats-ministeriums des Inneren vom 05.12.2005 „Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern“ für alle baye-rischen Feuerwehren verbindlich geregelt. Aus ihr geht hervor, weshalb für die Alarmierung sämtlicher Hilfsorganisationen ausschließlich Sirenen oder Funkmeldeempfänger in Frage kommen.

 

Wieso für diesen Zweck nicht auch Mobiltelefone nutzen, die heutzutage nahezu jeder mit sich trägt? Laut Vorschrift muss der Alarm zum einen über den Funk der Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) übermittelt werden. Nur dadurch ist ein gesicherter Alarmierungsweg gewährleistet. Zum anderen hat das alarmgebende Gerät unverzüglich anzuschlagen. Die Handynutzung widerspricht diesen Anforderungen, da das Mobilfunknetz bei einer Überlastung, z.B. an Silvester oder bei einer Großschadenslage, bekanntlich fehleranfällig ist. Folglich ist eine flächendeckende „Alarmierung über Draht“ ausgeschlossen. Sie kann allenfalls unterstützend eingesetzt werden.

 

Aufgrund des hohen Einsatzaufkommens wäre für die Stadt Eichstätt eine „laute Alarmierung“ durch Sirenen nicht vertretbar. Die Feuerwehrdienstleistenden werden deshalb ausschließlich über den „stillen Alarm“ ihrer Funkmeldeempfänger zum Einsatz gerufen. Diese machen sich durch ein akustisches sowie optisches Signal und/oder Vibration bemerkbar.

 

Ablauf der Alarmierung

Leitstellenraum der ILS Ingolstadt
Leitstellenraum der ILS Ingolstadt

Die oben genannten Aufgaben eines Leitstellen-disponenten lassen den Ablauf einer Alarmie-rung bereits erahnen. Der Disponent befragt den Anrufer zu seiner Notlage. Dadurch erhält er alle wichtigen Angaben, die zum Erstellen eines Meldebildes im Einsatzleitsystem notwendig sind. Je nach Einsatzstichwort konzipiert das Computersystem einen Alarmierungsvorschlag. Er zeigt das für den gemeldeten Notfall verfüg-bare Personal und Gerät der Umgebung zugleich in der „richtigen“ Reihenfolge an, d. h. die Ausrückeordnung wird automatisch so angelegt, dass Hilfe schnellstmöglich an der Einsatzstelle eintrifft.

 

Nun erfolgt die Alarmierung. Die Leitstelle sendet über Funk eine Folge von fünf Tönen. Unverzüglich lösen all diejenigen Funkmeldeempfänger Alarm aus, die auf dieselbe Fünftonfolge programmiert wurden. Seit der Annahme des Notrufs sind nun etwa 60 Sekunden vergangen.

 

Im weiteren Verlauf machen sich die alarmierten Einsatzkräfte schnellstmöglich auf den Weg zum Gerätehaus. Aufgrund einer kurzen Durchsage im Anschluss an die Alarmierung kennen sie bereits erste Angaben zur Schadenslage und der Örtlichkeit. Im Gerätehaus gibt ein Alarmfax der Leitstelle nähere Auskünfte. Der Alarm wird über Funk bestätigt, die Einsatzkleidung angelegt und die Fahrzeuge je nach Lage besetzt. Die sogenannte Hilfsfrist gibt vor, dass von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs an der Einsatzstelle höchstens zehn Minuten vergangen sein dürfen.

Wie viele Einsatzkräfte zu einem Notfall gerufen werden, hängt vornehmlich von der Schilderung des Anrufers ab. Der Disponent kann je nach Größe der beschriebenen Schadenslage die Funkmeldeempfänger der „kleinen“ und/oder der „großen Alarmschleife“ der Eichstätter Wehr aktivieren.