Feuerwehrverein


 

Zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Eichstätt wurde im Jahr 1863 der Verein „Freiwillige Feuerwehr Eichstätt-Stadt e. V.“ ins Leben gerufen. Seine beiden Hauptaufgaben bestehen darin, der gemeindlichen Hilfsorganisation die notwendige Anzahl an Feuerwehrdienstleistenden zu stellen und neue Einsatzkräfte für den Feuerwehrdienst anzuwerben.


Darüber hinaus widmet sich der Feuerwehrverein insbesondere der Kameradschaftspflege. Innerhalb dieses Aufgabenbereichs ähneln die Vereinsaktivitäten denen anderer Vereine. So werden jedes Jahr Ausflüge angeboten, Kameradschaftsabende organisiert sowie Feste und Umzüge anderer Feuer-wehren besucht. Ferner übernimmt der Feuerwehrverein die Repräsentation der Feuerwehr bei öffentlichen Anlässen einschließlich der Traditionspflege. Daher zeigen die Vereinsmitglieder am Volkstrauertag Präsenz und nehmen am Namenstag ihres Schutzpatrons an der Floriansmesse teil.


Oftmals werden auch Veranstaltungen aus dem Feuerwehrbereich - ein Tag der offenen Tür beispielsweise - von der Vereinsgemeinschaft durchgeführt. Neben den abzuleistenden Einsätzen sind es also häufig Vereinsaktivitäten, durch die die Feuerwehr in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Gerade am letztgenannten Beispiel zeigt sich besonders gut, dass sich Vereins- und Feuerwehraktivitäten nicht immer trennscharf unterscheiden lassen. Der Verein richtet zwar die Veranstaltung aus, allerdings werden Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung präsentiert. Zwischen der Hilfsorganisation, die den abwehrenden Brandschutz, die technische Hilfeleistung und den Katastrophenschutz gewährleistet und dem unterstützenden Feuerwehrverein muss allerdings unterschieden werden. Während die Feuerwehr Eichstätt von der Stadt finanziert wird, unterhält der Verein eine eigene Kasse, das heißt, er trägt sich selbst. Seine Einnahmequellen sind Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Erlöse von Veranstaltungen.

Zudem existiert ein allein für den Verein geltendes „Vereinsgesetz“, die sogenannte Vereinssatzung. In ihr ist beispielsweise geregelt, dass der Verein aus zwei Organen besteht, der Mitgliederversammlung und der Vorstandschaft. Zu den Mitgliedern des Feuerwehrvereins zählen die aktiven Feuerwehrdienstleistenden einschließlich der Jugendfeuerwehr, die ehemaligen Aktiven der Altersabteilung, sämtliche passive und fördernde Mitglieder sowie alle Ehrenmitglieder.